Die Kosten

Einmalige Aufnahmegebühr

Für die Einrichtung der Mitgliedschaft im Äußeren Kreis des Ordens vom Rosenkreuz AMORC ist eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten. Diese beträgt derzeit 40.- € (42.- Sfr). Der Eingang dieses Betrages auf einem unserer Konten ist Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Aufnahmegesuchs.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag liegt bei jährlich 480,- €, also bei 40.- € pro Monat für Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Luxemburg, Belgien oder Liechtenstein.

Mitglieder mit Wohnsitz in der Schweiz entrichten gegenwärtig einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 540,- SFr, was einem monatlichen Betrag von 42,- SFr entspricht.

Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten und kann monatlich (nur Bankeinzug), viertel-, halbjährlich oder jährlich beglichen werden. Sie können per Banküberweisung oder Dauerauftrag, im Lastschriftverfahren (Bankeinzug) oder auch über Paypal Ihre Zahlungen tätigen.

Weitere Leistungen des Ordens

Es werden von der Großloge auch studienbegleitende Seminare angeboten, wodurch die lebendige Auseinandersetzung mit den Lehren des Ordens vom Rosenkreuz nachhaltig unterstützt wird. Seminare und ähnliche Veranstaltungen sind zusätzliche Angebote des Ordens, die unsere Mitglieder gegen eine entsprechende Gebühr wahrnehmen können. Die Seminare vertiefen und ergänzen die Lehren des Ordens und stehen im Einklang mit den Lehren in der Tradition der mündlichen Überlieferung.

Bücher und Schriften, die der Verlag AMORC-Bücher herausgibt oder weitere Literatur und Gegenstände, die im Buchladen der Großloge oder über unseren Online-Shop bezogen werden können, sind natürlich ebenfalls nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Die Teilnahme an der inhaltlichen und rituellen Arbeit in den einzelnen Städtegruppen im deutschsprachigen Raum ist grundsätzlich kostenlos und wird von den regionalen Gruppen und der Großloge in Baden-Baden ermöglicht. Möchte man sich einer Städtegruppe in der eigenen Umgebung anschließen, ist ein geringes monatliches Entgelt üblich, um Kosten der Gruppe für Miete und Unterhalt der genutzten Räume decken zu können.